360Akademie Seminar

Referent: Bernd Prümer

Instandhaltungsmaßnahmen dürfen von Zeit zu Zeit im Rahmen des Bestandsschutzes durchgeführt werden, um den vollen Nutzen und den Werterhalt des Gebäudes zu sichern. Dabei muss mindestens dieselbe Qualität des Brandschutzes wiederhergestellt werden. Nachbesserungen können verlangt werden, wenn Gefahr für Leib und Leben erkannt wird, zum Beispiel durch Mängel, die bei der ursprünglichen Abnahme übersehen wurden, oder nicht voraussehbar waren. Auch wenn sich zwischenzeitlich gesetzliche Anforderungen verschärfen, müssen Brandschutzmaßnahmen angepasst werden.